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Stadt Langenzenn (Druckversion)

Hallenbadsatzung

Satzung der Stadt Langenzenn für das Hallenbad vom 22. Juni 2001

Die Stadt Langenzenn erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung:

Hallenbad Satzung (PDF-Datei)

http://www.stadtwerke-langenzenn.de//baeder/hallenbad/satzung