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    Wesentliche Grundlagen des Energiewirtschaftsgesetz

    Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), welches im Juni 2005 in Kraft trat, enthält umfangreiche Änderungen gegenüber dem alten EnWG, die sich im wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Umfeld der gesamten deutschen Energiewirtschaft auswirken.

    Im Folgenden werden die wichtigsten Grundlagen des neuen EnWG erläutert:
    Das Ziel des Gesetzes ist es, eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche und umweltgerechte Energieversorgung zu garantieren. Dies soll durch einen unverfälschten und wirksamen Wettbewerb erreicht werden. Ein langfristig angelegter, leistungsfähiger und zuverlässiger Betrieb von Energieversorgungsnetzen soll somit gesichert werden. Das EnWG versucht durch Markttransparenz die Diskriminierung von Marktteilnehmern zu vermeiden und die Quersubventionierung einzelner Sparten zu verhindern. Die Entflechtung (das sog. Unbundling) von den sonstigen Bereichen (auch Stromvertrieb), soll zur Transparenz des Netzbetriebs der einzelnen Energieversorgungsunternehmen führen.

    Dies geschieht in vier Stufen:

    1. Informatorisches Unbundling: Sicherstellung der vertraulichen Behandlung wirtschaftlich sensibler Daten durch den Netzbetreiber. 
    2. Buchhalterisches Unbundling: Getrennte Kontenführung der einzelnen Sparten und Tätigkeiten (Strom, Wasser, Verteilung, Stromvertrieb).
    3. Organisatorisches, operationelles Unbundling: Organisatorische Trennung der einzelnen Bereiche des EVUs.
    4. Rechtliches bzw. legales Unbundling: Abtrennung des Netzbetreibers in eine rechtliche eigenständige Gesellschaft.

    Das rechtliche und organisatorische Unbundling gilt allerdings nur für Energieversorgungsunternehmen mit mehr als 100000 Kunden. Die Einhaltung der Vorschriften des EnWG und der entsprechenden Verordnungen wird von der Bundesnetzagentur (BNA) in Bonn, bzw. bei kleineren Energieversorgungsunternehmen von der zugehörigen Landesregulierungsbehörde, überwacht. Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen führen bei den Stadtwerken Langenzenn zu umfangreichen Anpassungen (z.B. im Softwarebereich) und Neuerungen in der Organisationsstruktur. Erklärtes Ziel der Einführung des neuen EnWG ist die Senkung der bisher als zu hoch vermuteten Netznutzungsentgelte. Durch die sog. Anreizregulierung will der Gesetzgeber Benchmarks für die Effizienz der Netzbetreiber setzen.

    An dieser durchschnittlichen Effizienz haben sich dann die Netzbetreiber auszurichten und werden an ihr gemessen. Das neue EnWG hat bereits erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Energiewirtschaft gehabt. Es bleibt allerdings unklar, inwieweit sich dies in den Strompreisen an Endverbraucher niederschlägt, denn nur 1/3 des Strompreises besteht aus den Netznutzungsentgelten. Der Rest ist die Ware „Strom“ und die gesetzlichen Abgaben wie Konzessionsabgabe, EEG, KWK, Ökosteuer und Mehrwertsteuer, welche ebenfalls auch ca. 1/3 des Strompreises ausmachen.

    Kontaktdaten

    Kontakt

    • Stadtwerke Langenzenn
    • Friedrich-Ebert-Straße 7
    • 90579 Langenzenn

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    • Montag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    • Dienstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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