Seite drucken
Stadt Langenzenn (Druckversion)

Übersendung der Anpassungsschreiben Stromabschlag zum 28.02.2023

Autor: Stadtwerke
Artikel vom 24.02.2023

Stadtwerke Langenzenn – Information zur Übersendung der Anpassungsschreiben Stromabschlag zum 28.02.2023

Die Bundesregierung hat die Einführung einer Gas-, Wärme- und Strompreisbremse beschlossen, um die Menschen in Deutschland finanziell zu entlasten. Die Preisbremse greift ab März 2023 rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Von der Preisbremse profitieren u.a. Privatkunden und Kleingewerbe, wenn der Kilowattstundenpreis über dem staatlich gedeckelten Referenzpreis liegt. Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der „gedeckelte“ Preis. Für die restlichen 20 Prozent zahlen Sie Ihren regulären Vertragspreis.

Sie müssen nichts unternehmen, Sie erhalten Ihre staatliche Entlastung automatisch

Um die Energiepreisbremsen zu bekommen, müssen Sie nichts tun. Wenn Sie betroffen sind, informieren wir sie schriftlich über Ihren persönlichen Entlastungsbetrag und Ihren neuen Abschlagsplan. Dieser sollte eigentlich bis 28.02.2023 zugestellt sein.

Hohe Auslastung und erforderliche Umstellung der IT führt teilweise zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben

Um die Menschen schnell finanziell zu entlasten, wurden die Preisbremsen vom Gesetzgeber sehr kurzfristig Ende Dezember 2022 beschlossen. Seitdem arbeiten die Stadtwerke Langenzenn mit ihrem IT-Dienstleister mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen. Leider kommt es aufgrund der notwendigen Umstellung der komplexen IT-Prozesse, Personalengpässen und der hohen Auslastung bei Druckdienstleistern zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben.

Sie können sich aber darauf verlassen, unabhängig vom Zustelltermin des Informationsschreibens werden Sie in voller Höhe von der Entlastung der Energiepreisbremse profitieren.

http://www.stadtwerke-langenzenn.de//wir-sind-da/aktuelles