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Stadt Langenzenn (Druckversion)

Zugang zum Netz der Stadtwerke Langenzenn:

Die Stadtwerke Langenzenn gewähren einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu ihrem Netz. Voraussetzung ist der Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrages, der die Rechte und Pflichten des Netzbetreibers und des Lieferanten regelt.

§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG:

§ 21 EnWG:

Liberalisierung des Messwesens. Hier können Sie unseren Messtellen- und Messrahmenvertrag herunterladen:

http://www.stadtwerke-langenzenn.de//wir-sind-da/veroeffentlichungen/enwg/netzzugang-und-entgelte