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    Hauptbereich

    Hallenbadsatzung

    Satzung der Stadt Langenzenn für das Hallenbad vom 22. Juni 2001

    Die Stadt Langenzenn erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit gültigen Fassung folgende Satzung:

    Hallenbad Satzung (PDF-Datei)

    Kontaktdaten

    Kontakt

    • Stadtwerke Langenzenn
    • Friedrich-Ebert-Straße 7
    • 90579 Langenzenn

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    • Montag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    • Dienstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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