Hauptbereich
Grund- und Ersatzversorgung
Regelung der Grundversorgung mit Elektizität durch die Stadtwerke Langenzenn nach §36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der Ersatzversorgung mit Elektrizität durch die Stadtwerke Langenzenn nach §38 EnWG.
Seit dem 13. Juli 2005 ist das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten. In diesem Rahmen gelten für bestehende Kunden die am 2. Februar 2005 veröffentlichten Strompreise im Allgemeinen Tarif mit Stand zum 10. Januar 2005 unverändert weiter. Im Zuge dieser gesetzlich geregelten Veröffentlichungspflicht geben die Stadtwerke Langenzenn bekannt, dass die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Langenzenn für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Langenzenn für die Allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität entsprechen.
Weiterhin entsprechen die Preise der Stadtwerke Langenzenn für Elektrizität in der Ersatzversorgung (§38 EnWG) den Preisen der Grundversorgung.
Diese Allgemeinen Tarife und Bedingungen können innerhalb der Öffnungszeiten, Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Montag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Dienstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Kundenberatung der Stadtwerke Langenzenn, Friedrich-Ebert-Straße 7, 90579 Langenzenn bezogen werden.
Diese Allgemeinen Preise und Bedingungen sind auch auf unserer Homepage ersichtlich. Aktueller Grundversorger im Netzgebiet (§36 Abs. 2 EnWG) sind die Stadtwerke Langenzenn (Stand 1. Juli 2021).