Hauptbereich
Zugang zum Netz der Stadtwerke Langenzenn:
Die Stadtwerke Langenzenn gewähren einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu ihrem Netz. Voraussetzung ist der Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrages, der die Rechte und Pflichten des Netzbetreibers und des Lieferanten regelt.
§ 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG:
§ 21 EnWG:
Liberalisierung des Messwesens. Hier können Sie unseren Messtellen- und Messrahmenvertrag herunterladen: